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FINANZDIENSTLEISTER: BEI UNGENÜGENDER WEITERBILDUNG DROHT BUSSE

Staatliche Aufsichtsbehörden, zum Beispiel in Großbritannien, haben auf die Krise in der Finanzbranche und die damit verbundenen Kürzungen von Weiterbildungsbudgets reagiert und neue Ausbildungsrichtlinien erlassen. So überprüft die britische Finanzaufsicht inzwischen vor Ort, ob die Mitarbeiter eines Finanzdienstleisters ihren Job im Griff haben und ausreichend geschult sind. Die Unternehmen müssen zudem nachweisen, dass sie ihre Mitarbeiter systematisch fortbilden. Andernfalls drohen empfindliche Strafen bis hin zum Lizenzentzug.

Das Neue an den Vorschriften der britischen Aufsichtsbehörde ist, dass die Fähigkeit zur Ausübung eines spezifischen Jobs bewiesen werden muss, und ein Abschlusszeugnis allein nicht ausreicht. Die Behörde gibt das Abschlussexamen für die Kurse zwar nicht vor, verlangt aber von den Finanzdienstleistern Belege dafür, dass die Mitarbeiter ihre Arbeit erfolgreich verrichten können.

Die Unternehmen verlangen daher auch von den Ausbildungsinstitutionen viel. Spezielle Fähigkeiten sollen effizient vermittelt werden, und das zu Ausbildungskosten, die den angespannten finanziellen Rahmenbedingungen entsprechen.

Quelle: Financial Times Deutschland (Online-Ausgabe vom 22.10.2003)