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nBBG: BABYLONISCHE TERMINOLOGIE-REFORM

Am 1. Januar 2004 trat das neue Berufsbildungsgesetz nBBG, bestehend aus dem Berufsbildungsgesetz BBG vom 13. Dezember 2002 und der Berufsbildungsverordnung BBV, in Kraft. In diesem Zusammenhang hat das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) verschiedene, zum Teil überholte Begrifflichkeiten aus dem alten Gesetz ersetzt respektive angepasst. Von einer neuen, schweizweiten Sprachregelung kann allerdings (noch) keine Rede sein – etliche Institutionen und Organisationen unseres föderalistisch organisierten Bildungssystems (re)formieren die Terminologie des nBBG nach eigenem Gutdünken.

Heiteres Begriffe raten
Die Reform der Terminologie im neuen Berufsbildungsrecht führt dazu, dass zahlreiche Begriffe – selbst solche mit generischem Bedeutungsinhalt – neu derart abstrakt sind, dass berechtigte Zweifel an deren Sinnhaftigkeit bestehen. Wer schliesst denn schon zum Beispiel vom "Instrument zur Förderung der betrieblichen Bildung" auf das gute alte "Arbeitsbuch", das aber neu durchaus auch ein "Lernjournal" sein kann, oder wer versteht unter dem Begriff "Qualifikationsverfahren" die bislang eindeutig verortbare "Lehrabschlussprüfung".

Nicht gänzlich glücklich mit der Terminologie-Reform ist auch der Schweizerische Verband für Berufsberatung (SVB), der seinen Fachleuten zwar empfiehlt, das neue Vokabular im mündlichen Kontakt «experimentell» (!) einzusetzen, für die Verwendung desselbigen in Publikationen aber doch vorsichtshalber zuerst eine Umfrage unter den Mitgliedern der Verlagsausschüsse durchführte. Das wenig überraschende Ergebnis: Die neuen Begrifflichkeiten sollen übernommen werden, wenn verständlich, sinnvoll und klar. Daneben wird allerdings an bisherigen Begrifflichkeiten festgehalten, sofern eine Abkehr zu Unklarheiten oder Missverständnissen führen würde.

Einen pragmatischen und praxisgerechten Weg geht auch die Zentralschweizer Berufsbildungsämter-Konferenz (ZBK), die einen Leitfaden erarbeitet hat, welcher eine Übersicht über die wichtigsten begrifflichen Änderungen im nBBG liefert und darüber hinaus festhält, auf welche Bezeichnungen sich die Zentralschweizer Berufsbildungsämter – teilweise in Abweichung von der neu eingeführten Terminologie – geeinigt haben. Interessant ist diese Zusammenstellung deshalb, weil die inhaltlich zum Teil stark verkürzten und deshalb praxisfremden Begrifflichkeiten des nBBG mittels punktueller Einführung von zusätzlichen Unter- und Oberbegriffen eine realitätsnähere Dimension erhalten.

Quellen:
-
Neues Berufsbildungsgesetz (Website des BBT)
- SVB-Bulletin (Ausgabe 3/2004; S. 6-8)

Dokumente:
- BBT-Glossar der Berufsbildungsreform in dt./franz./ital. Sprache (PDF-Dokument)
- Sprachlicher Leitfaden zum Berufsbildungsrecht der ZBK (Word-Dokument)