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SIEBEN GRUNDGESETZE DER BILDUNGSFINANZIERUNG

Bildungsfinanzierung ist ein komplexes Thema. Obschon Bildungspolitiker mehrheitlich Gegenteiliges behaupten, wachsen die öffentlichen Bildungsausgaben in absoluten Zahlen ungebremst. Weshalb trotzdem immer weniger Geld bei den Auszubildenden ankommt, kann in der aktuellen Ausgabe von "DIE Zeitschrift für Erwachsenenbildung" nachgelesen werden. Richard Deiss stellt darin sieben wichtige Gesetzmässigkeiten öffentlicher Bildungsfinanzierung vor und illustriert diese an europäischen Schlüsselkennziffern.

Die öffentliche Hand investiert 18% ihrer Mittel in Bildung
Die jüngsten Auswertungen des Bundesamtes für Statistik (BFS) zeichnen ein deutliches Bild: Bund, Kantone und Gemeinden investierten im Jahre 2001 23,3 Milliarden Franken in die Bildung. Neuere Zahlen existieren leider nicht, doch ist davon auszugehen, dass das Ausgabenwachstum der vergangenen Jahre von zuletzt 4,7% kaum nachgelassen hat. Nicht zuletzt deshalb gehört das Bildungswesen heute neben der Sozialen Wohlfahrt zu den grössten Ausgabenposten in den Budgets der öffentlichen Hand: insgesamt werden hierfür bereits 18% der verfügbaren Mittel eingesetzt. Angesichts solcher Grössenordnungen kann es nicht schaden, in der Diskussion um die Verteilung knapper Mittel wichtige Trends und Gesetzmässigkeiten wie zum Beispiel die «Baumol'sche Kostenkrankheit», das «Brecht'sche Gesetz» oder «Liebigs Minimumgesetz» vor Augen zu haben.

Quelle: DIE Zeitschrift für Erwachsenenbildung (Online-Ausgabe: 2/04)