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FISKUS SCHRÖPFT BILDUNGSWILLIGE

Die Schweizerische Steuerkonferenz (SSK) will bis spätestens 2006 einen neuen Lohnausweis einführen und damit unter anderem auch die von Arbeitgebern bezahlten Weiterbildungskosten erfassen. Angesichts der zunehmend rigiden Steuerpraxis, welche neuerdings selbst das berufsbegleitende Studium an einer Fachhochschule als nicht mehr abzugsfähige Lebenshaltungskosten taxiert (!?), werden sich tausende von Bildungswilligen wohl in Bälde mit happigen Steuerforderungen konfrontiert sehen.

In der NZZ-Ausgabe vom 25. Februar 2004 schrieb Wirtschaftsredaktor Reinhold Gemperle
(rg.) in seinem Artikel "Höhere Steuerbelastung durch die Hintertür" Klartext: "Mit der geplanten Verschärfung der Praxis zugunsten des Fiskus ginge die vielgelobte liberale Steuerkultur in der Schweiz - ein nicht unwesentlicher Standortvorteil - jedoch vor die Hunde. Das vielleicht eindrücklichste Beispiel für staatliche Mehreinnahmen durch kleinkarierte und schematische Vorschriften des Fiskus stellt die steuerliche Behandlung von Aus- und Weiterbildungskosten dar. Weiterbildungskosten, die in einem ganz engen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen, sollen auch in Zukunft steuerlich absetzbar bleiben, Ausbildungskosten hingegen nicht. Somit wären die bezahlten Kosten, zum Beispiel für ein MBA, steuerpflichtig - ebenso die Schulkosten und weitere Auslagen, die ein Arbeitgeber für seinen Lehrling bezahlt."

Bereits am 23. Oktober 2002 fällte das Verwaltungsgericht Zürich einen Entscheid, der Hunderte von Bildungswilligen bereits ein kleines Vermögen gekostet hat. Gemäss dem auf unzähligen Einschätzungsentscheiden seither zitierten Urteil habe ein Fachhochschulstudium – auch ein berufsbegleitendes – keinen Weiterbildungs-, sondern eher Ausbildungscharakter und sei somit nicht abzugsfähig. Sogar wenn ein Arbeitgeber einen Angestellten verpflichtet, eine Schule zu besuchen, wird ein Abzug nur in Ausnahmefällen und dann meist nur teilweise bewilligt.

Im Rahmen einer Auslegeordnung will der Bundesrat nun bis im Herbst 2004 die geltenden Steuerabzüge für Aus- und Weiterbildungskosten überprüfen. Aus eigenem Antrieb tut er dies freilich nicht, sondern er reagiert damit auf eine Motion von Eugen David (CVP/SG), die mit seiner Zustimmung vom Ständerat am 2. März 2004 in Form eines Postulates an den Bundesrat überwiesen worden ist.

Quellen:
- NZZ online (Ausgabe vom 25.2.2004)
- Context (Ausgabe 4/2004)
- Schweizerische Depeschenagentur SDA (2.3.2004)
- Amtliches Bulletin des Ständerates - Wortprotokoll (03.3565 - Motion Eugen David)