FISKUS SCHRÖPFT
BILDUNGSWILLIGE
Die Schweizerische
Steuerkonferenz (SSK) will bis spätestens 2006 einen neuen Lohnausweis
einführen und damit unter anderem auch die von Arbeitgebern bezahlten
Weiterbildungskosten erfassen. Angesichts der zunehmend rigiden Steuerpraxis,
welche neuerdings selbst das berufsbegleitende Studium an einer Fachhochschule
als nicht mehr abzugsfähige Lebenshaltungskosten taxiert (!?), werden
sich tausende von Bildungswilligen wohl in Bälde mit happigen Steuerforderungen
konfrontiert sehen.
In der NZZ-Ausgabe vom 25. Februar 2004 schrieb Wirtschaftsredaktor Reinhold
Gemperle
(rg.) in seinem Artikel "Höhere
Steuerbelastung durch die Hintertür" Klartext: "Mit
der geplanten Verschärfung der Praxis zugunsten des Fiskus ginge
die vielgelobte liberale Steuerkultur in der Schweiz - ein nicht unwesentlicher
Standortvorteil - jedoch vor die Hunde. Das vielleicht eindrücklichste
Beispiel für staatliche Mehreinnahmen durch kleinkarierte und schematische
Vorschriften des Fiskus stellt die steuerliche Behandlung von Aus- und
Weiterbildungskosten dar. Weiterbildungskosten, die in einem ganz engen
Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen, sollen auch in
Zukunft steuerlich absetzbar bleiben, Ausbildungskosten hingegen nicht.
Somit wären die bezahlten Kosten, zum Beispiel für ein MBA,
steuerpflichtig - ebenso die Schulkosten und weitere Auslagen, die ein
Arbeitgeber für seinen Lehrling bezahlt."
Bereits am 23. Oktober 2002 fällte das Verwaltungsgericht Zürich
einen Entscheid, der Hunderte von Bildungswilligen bereits ein kleines
Vermögen gekostet hat. Gemäss dem auf unzähligen Einschätzungsentscheiden
seither zitierten Urteil habe ein Fachhochschulstudium auch ein
berufsbegleitendes keinen Weiterbildungs-, sondern eher Ausbildungscharakter
und sei somit nicht abzugsfähig. Sogar wenn ein Arbeitgeber einen
Angestellten verpflichtet, eine Schule zu besuchen, wird ein Abzug nur
in Ausnahmefällen und dann meist nur teilweise bewilligt.
Im Rahmen einer Auslegeordnung will der Bundesrat nun bis im Herbst 2004
die geltenden Steuerabzüge für Aus- und Weiterbildungskosten
überprüfen. Aus eigenem Antrieb tut er dies freilich nicht,
sondern er reagiert damit auf eine Motion von Eugen David (CVP/SG), die
mit seiner Zustimmung vom Ständerat am 2. März 2004 in Form
eines Postulates an den Bundesrat überwiesen worden ist.
Quellen:
- NZZ
online (Ausgabe vom 25.2.2004)
- Context
(Ausgabe 4/2004)
- Schweizerische Depeschenagentur
SDA (2.3.2004)
- Amtliches
Bulletin des Ständerates - Wortprotokoll (03.3565 - Motion Eugen
David)