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Deutsche Bildungsanbieter kÄmpfen ums Überleben

Der Bundesverband der Digitalen Wirtschaft (BVDW) warnt davor, dass bis zu 30'000 Bildungsträger vor dem drohenden Ruin stünden! Als Grund führt der Verband die seit 'Hartz IV' geänderten Prozeduren bei der Finanzierung von Weiterbildungskursen für Arbeitslose an. Hierfür standen in der Vergangenheit diskussionslos Milliardensummen (2004: 3,8 Mia. Euro) bereit, von denen zahllose Bildungsinstitute bislang komfortabel lebten.

Im Januar 2005 waren laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit 3'312 Neueintritte in Weiterbildung im gesamten Bundesgebiet zu verzeichnen, dies entspricht einem Minus gegenüber dem Vorjahresmonat von 76 Prozent. "Die Bildungsanbieter sind nicht in der Lage wirtschaftlich Lehrgänge durchführen, die nach Vorgaben der Agenturen für Teilnehmergrössen von 15 bis 20 Personen kalkuliert werden, wenn für eine bestimmte Bildungsdienstleistung nur zwei oder drei Bildungsgutscheine pro Kurs ausgegeben werden", skizziert der Vorsitzende der Fachgruppe Aus- und Weiterbildung im BVDW, Dr. Peter Littig (Dekra Akademie GmbH) das Kernproblem. "Wir haben in den letzten beiden Jahren bereits massive Kürzungen von fast 60 Prozent hingenommen. Nun besteht die akute Gefahr, dass die bestehende Trägerstruktur völlig zerstört wird und somit keine berufliche Weiterbildung mehr möglich ist. Wenn die Entwicklung so weitergeht, werden in spätestens 10 Monaten mindestens 90 % der jetzt noch vorhandenen Bildungseinrichtungen nicht mehr existieren - eine noch nie dagewesene Pleitewelle im deutschen Bildungsbereich!"

Paradoxe Entwicklung
Völlig unverständlich sind die Reduzierungen in der genannten Grössenordnung nach Auffassung des BVDW jedoch angesichts der Tatsache, dass sich die Verbleibsquote im zurückliegenden Jahr sehr positiv entwickelt hat. Mit der Verbleibsquote werden die Teilnehmer erfasst, die sechs Monate nach Austritt aus der Weiterbildung nicht mehr arbeitslos gemeldet sind. Der entsprechende Anteil verbesserte sich im Jahr 2004 trotz schwieriger Rahmenbedingungen für die Weiterbildungsträger von 60 Prozent (2003) auf 67,2 Prozent. "Offenbar spielt der neu eingeführte Aussteuerungsbetrag bei der scheinbar paradoxen Entwicklung, weniger Bildungsgutscheine trotz verbesserter Verbleibsquote auszugeben, eine massgebliche Rolle", kommentiert Dr. Michael Galwelat, Leiter des Arbeitskreises Arbeitsmarkt im BVDW, den arbeitsmarktpolitischen Schildbürgerstreich. So müssen die zuständigen Arbeitsagenturen neu Aussteuerungsbeträge von jeweils rund 8'200 Euro zahlen, wenn Arbeitslose nach zwölf Monaten in das Arbeitslosengeld II übergehen. Damit entfällt in den Arbeitsagenturen offensichtlich die Motivation, zusätzliches Geld in Weiterbildungsmassnahmen zu investieren.

Quelle: BVDW e.V. (Pressemitteilung vom 17. Februar 2005)